Die Coronakrise in der Eventbranche

Seit Monaten wird die Welt von einem kleinen Virus, dem Coronavirus heimgesucht. Alleine in Deutschland haben sich fast zweihunderttausend Menschen angesteckt und tausende Menschen sind gestorben. Die Politik hat dem öffentlichen Leben einen Stillstand verordnet, damit sich das Virus nicht mehr ausbreiten kann. Besonders davon betroffen ist die Eventbranche. Zuletzt machte diese noch einen Umsatz von rund 3,8 Milliarden Euro im Jahr.

Eventbrache ist gleich doppelt bestraft

Die Eventbranche ist eine der wenigen Branchen in Deutschland, die gleich doppelt durch das Coronavirus bestraft wurde. Zum einen durch die Schließung, doch auch jetzt in der neuen Normalität, wie es Bundesgesundheitsminister Spahn ausgedrückt hat, kann für die Eventbranche von keiner Normalität die Rede sein. Wenngleich einzelne Theater und Events wieder stattfinden dürfen, unterlegen diese doch strengen Auflagen. Gerade was die Anzahl der Gäste betrifft. Schnell kann sich da ein Event, aufgrund der nicht ausreichenden Anzahl an Gästen als nicht wirtschaftlich erweisen. Und an diesen Auflagen wird sich höchstwahrscheinlich auch noch lange Zeit nichts ändern. Gerade Events mit vielen Gästen werden nämlich als ein großes Risiko gesehen, wo sich Menschen mit dem Virus anstecken können.

Keine speziellen Hilfen für die Eventbranche

Natürlich sind die dramatischen Folgen in der Eventbranche sichtbar. Zum einen sind es die Unternehmen die zunehmend unter Druck geraten, aber auch die vielen Menschen die in der Eventbranche arbeiten. Pauschal gibt es jetzt für die Eventbranche keine gezielten Hilfen, was zuletzt auch immer wieder zu Demonstrationen, wie jüngst unter dem Titel „EVENTuell nie wieder“ geführt hat. Bis jetzt können die rund zwei Millionen Künstlerinnen und Künstler, aber auch Veranstaltende, Caterer, Musikschaffende, aber auch Messebauer und Dekrateure, nur auf die allgemeinen Hilfen zugreifen, die der Wirtschaft und den Arbeitnehmern zur Verfügung stehen. Handelt es sich hier um Angestellte, so gibt es hier die Möglichkeit der Inanspruchnahme vom Kurzarbeitergeld, wenn hier das Unternehmen auch Kurzarbeit angemeldet hat.

So hoch fallen die Hilfen aus

Die Höhe vom Kurzarbeitergeld beträgt hierbei nicht die vollen 100 Prozent vom letzten Lohn. Vielmehr liegt die Höhe vom Kurzarbeitergeld bei 60 Prozent und sind Kinder vorhanden, bei 67 Prozent. Mit der Bezugsdauer vom Kurzarbeitergeld, kann dieses letztlich auf bis 87 Prozent steigen. Um das zu erhalten, muss man aber mindestens sieben Monate im Bezug vom Kurzarbeitergeld sein. Handelt es sich bei den Künstlern zum Beispiel um Soloselbstständige, so kann man hier einen Antrag auf Hilfen stellen. Je nach Bundesland waren das Hilfen die bis zu 9000 Euro ausgemacht haben.

Die Eventbranche braucht dauerhafte Hilfen

Hierbei muss man aber klar betonen, das es sich hier um keine dauerhaften Hilfen handelt, sondern vielmehr um einmalige Hilfen. Gerade für die Eventbranche ist das äußert problematisch, da schließlich eine Normalität nicht absehbar ist. Gerade wenn Deutschland seine Event- und Kulturszene erhalten möchte, wird es von der Politik noch umfassende und dauerhafte Hilfen geben müssen. Ob diese dann aber von den Bundesländern oder vom Bund geleistet werden, bleibt abzuwarten.

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Bildquelle

unsplash.com – Markus Spieske(c)

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