Ob der Kauf von Lebensmitteln, von neuer neuen Hose oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie von einem Handwerker oder beim Friseurbesuch, es fallen darauf Steuern an. Diese Steuer wird in Deutschland auch von vielen Menschen im täglichen Sprachgebrauch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Wenngleich die richtige Bezeichnung Umsatzsteuer ist. Die Umsatzsteuer gehört in Deutschland zu den wichtigsten Steuerarten, da sie gut 30 Prozent vom Steueraufkommen ausmacht. Um das mal konkret zur besseren Vorstellung zu machen, im Jahr 2019 erzielte der Staat rund 183,1 Milliarden Euro Steuern über die Umsatzsteuer.
Unterschiede bei der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist keine einheitliche Steuer, wenn es hier um die Besteuerung geht. So unterscheidet man hier zwischen dem sogenannten Regelsteuersatz und einem ermäßigten Steuersatz. Der Regelsteuersatz liegt bei derzeit 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7 Prozent. Aus Sicht von Kunden, von Käufern ist die Höhe vom Steuersatz nicht unwesentlich, da je nach Höhe damit man natürlich einen Preisaufschlag auf eine Ware oder eine Dienstleistung hat. Was zu 19 oder zu 7 Prozent besteuert wird, ist konkret im Umsatzsteuergesetz geregelt, kurz UStG geregelt.
Veranlagung Umsatzssteuer und Umsatzsteueridentifikationsnummer
Erhoben und abgeführt wird die Umsatzsteuer über die Unternehmen, wo man zum Beispiel eine Ware kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt. Diese sind in der Regel zur Umsatzsteuer entsprechend veranlagt. Es gibt von dieser Veranlagung nur eine Ausnahme, nämlich dann, wenn der Unternehmer von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. In einem solchen Fall ist der Umsatz auf maximal 22.000 Euro im Jahr begrenzt. Im Bezug auf die Veranlagung ist aber auch noch zu erwähnen, dass es hier rein um die Umsatzsteuer geht. Neben der Umsatzssteuer erfolgt noch die grundsätzliche steuerrechtliche Veranlagung über eine normale Steuernummer.
Ob ein Unternehmer zur Umsatzssteuer veranlagt ist oder ob es sich um einen Kleinunternehmer handelt, kann man anhand von zwei Angaben erkennen. Ein Kleinunternehmer darf auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und muss in einem Satz auf die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung hinweisen. Ist das Unternehmen zur Umsatzsteuer veranlagt, so kann man dieses anhand einer Umsatzsteueridentifikationsnummer zu erkennen. Diese besteht aus der Bezeichnung USt-ID: DE 12345678 und wird einmalig vergeben. So ist jederzeit eine Zuordnung für die Finanzbehörden möglich. Die Höhe der angefallenen Umsatzsteuer muss ein Unternehmen in bestimmten zeitlichen Abständen gegenüber dem Finanzamt erklären und die angefallene Umsatzsteuer abführen.
Um das an einem Beispiel zu verdeutlichen: Ein neues Unternehmen muss zum Beispiel monatlich seine Umsatzsteuer beim Finanzamt erklären und abführen. Ist das Unternehmen aber schon älter und je nach Höhe vom Umsatz, kann eine Abgabe auch nur einmal im Quartal, also alle drei Monate notwendig sein. Als Unternehmen profitiert man von der Umsatzsteuer an sich als Einnahme nicht, da sie nahezu ein durchlaufender Posten ist und nicht als Gewinn gewertet wird. Ausnahmen gibt es dazu nur, wenn man zum Beispiel selber Waren und Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen einkauft und dieses auch zur Umsatzsteuer berechtigt ist. In einem solchen Fall hat man bei der Umsatzsteuer eine Entlastung.
Prüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummer
Hat man jetzt eine Rechnung erhalten auf der auch Umsatzsteuer ausgewiesen wird, so kann man hier die Ust-Id Prüfen. Die Handhabung ist sehr einfach, da man lediglich das Länderkürzel auswählen muss. Für Deutschland wäre das DE, für Österreich zum Beispiel AT. Im weiteren Feld muss man dann nur noch die angegebene Zahlenfolge der Umsatzsteueridentifikationsnummer eintragen und kann man diese prüfen. Durch die Prüfung bekommt man jetzt keine persönlichen Daten vom betreffenden Unternehmen oder Unternehmer. Vielmehr kann man mittels der Internetseite prüfen, ob diese Umsatzsteueridentifikationsnummer tatsächlich gültig ist.
Leider gibt es im Bezug auf die Umsatzsteueridentifikationsnummer immer wieder auch Missbrauch. Was zur Folge hat, dass Umsatzsteuer für eine Ware oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen wird, aber nicht abgeführt wird, einfach weil die Umsatzsteueridentifikationsnummer schon falsch ist.
Disclaimer: Dies ist ein Erfahrungsbericht und keine Empfehlung!
Bildquelle: unsplash.com- Markus Winkler(c)
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